Alle 5 Jahre Abscheider prüfen
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Warum ist die Generalinspektion wichtig?
Betreiber von Öl- und Fettabscheidern müssen regelmäßig eine sogenannte Generalinspektion durchführen lassen. Diese umfassende Prüfung findet alle fünf Jahre durch Fachkundige statt. DIN-Normen legen dabei genau fest, was kontrolliert werden muss, um die Kanalisation, Gewässer und Umwelt sicher vor Schäden durch Öle und Fette zu schützen. Aus dem Prüfbericht geht schließlich hervor, ob die Anlage funktionstüchtig, korrekt dimensioniert und dicht ist. Er dient als Grundlage für eventuell notwendige Reparaturen oder Sanierungen.
Damit die Dichtheitsprüfung genaue Ergebnisse liefert, wird sie individuell auf den jeweiligen Abscheider abgestimmt. Füllstand, Grenzwerte für den Wasserverlust und Prüfzeitraum richten sich dabei nach den geltenden DIN-Normen. Kontakt aufnehmen
Abscheider-Betrieb in Bundesländern unterschiedlich geregelt
Grundsätzlich besteht deutschlandweit die Pflicht, Abscheideranlagen alle fünf Jahre einer Generalinspektion zu unterziehen. Abscheider-Betreiber müssen jedoch auch die kommunalen Abwasserentsorgungssatzungen beachten, die variieren können. So kommt es beispielsweise vor, dass die Intervalle und Meldepflichten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sind. REMONDIS AS‐CONTROL ist mit elf Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet vertreten und für Kunden tätig. Die Teams arbeiten somit stets gemäß den jeweils vor Ort geltenden Vorgaben.
Hessen priorisiert den Gewässerschutz. Deshalb gelten hier abweichende Anforderungen: Alle 2,5 Jahre ist eine Zwischenkontrolle durch einen Sachverständigen notwendig.
In einigen Bundesländern wie Hessen, Thüringen, Hamburg und Schleswig- Holstein müssen sachkundige Prüferinnen und Prüfer über bestimmte Nachweise und Zulassungen verfügen.
Bundesweit ist es üblich, dass Leichtflüssigkeitsabscheider alle sechs Monate durch einen Fachkundigen oder eine sachverständige Stelle entsprechend der Herstellervorgaben gewartet werden.
Die Umwelt- und Naturschutzämter der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg verlangen, den Prüfbericht unaufgefordert zu erhalten.
So läuft eine Generalinspektion ab
Bei der Generalinspektion werden die wesentlichen Grundfunktionen des Öl- und Fettabscheiders geprüft. Gibt es Schäden an der Beschichtung? Ist die Anlage dicht? Verfügt der Abscheider über die richtige Größe entsprechend der durchschnittlichen Regenmenge, Fläche und Nutzlast? Diese und weitere Fragen werden im Prüfbericht detailliert beantwortet, festgestellte Risiken und Mängel eingeschätzt und das Vorgehen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands beschrieben.
Der Abscheider wird komplett entleert und gereinigt, der Wasserzulauf für die Dauer der Prüfung unterbrochen.
Die wichtigsten Unterlagen, wie etwa das Betriebstagebuch, werden vom Prüfer gesichtet.
Der fachkundige Prüfer steigt in den Abscheider und untersucht die Beschichtung des Abscheiders auf Veränderungen wie Risse oder Blasen. Die Deckelplatte wird auf Schäden und Rost geprüft, eventuelle Mängel werden dokumentiert.
Wenn bei der Begutachtung bereits größere Schäden oder Mängel festgestellt werden, sodass eine Dichtheitsprüfung voraussichtlich nicht bestanden würde, müssen diese zuerst behoben werden. Erst im Anschluss kann die eigentliche Dichtheitsprüfung sinnvoll und erfolgreich durchgeführt werden.
Der Prüfer setzt eine sogenannte Prüfblase. Die Anlage wird komplett mit Wasser befüllt. Dann können mithilfe von Messinstrumenten der Pegelabfall und damit die Dichtheit geprüft werden.
Abschließend verfasst der Prüfer einen Bericht gemäß DIN 1999-100 oder DIN 4040-100 und gibt Empfehlungen zum Betrieb oder zu Sanierungen.
Die in der Prüfung festgestellten Mängel müssen Eigentümer fristgerecht beheben. REMONDIS AS‐CONTROL verfügt über jahrelange Erfahrung in der Reparatur von Abscheideranlagen und übernimmt diese Aufgabe für Sie. Unsere Sanierungsleistungen
Warum kommt es zu Beschädigungen am Abscheider?
Auch wenn Öl- und Fettabscheider tief im Erdreich verbaut sind, müssen sie oft hohen Belastungen standhalten. Häufig liegen Wege oder Zufahrten direkt über der Anlage, sodass schwere Lkw und andere Fahrzeuge Erschütterungen und in der Folge Schäden verursachen können. Hinzu kommen Öle und Fette, die nach längerer Standzeit die Beschichtung – besonders im sensiblen Fugenbereich – angreifen. Damit die Abscheider zuverlässig funktionieren und Mängel schnell behoben werden können, sind regelmäßige Leerungen, Kontrollen und Inspektionen gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Liter Öl kann eine Million Liter Wasser verunreinigen. Schon ein einziger Tropfen macht mehr als 600 Liter Trinkwasser unbrauchbar.
Aus der Praxis: Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung bildet das Herzstück jeder Generalinspektion. Sie stellt sicher, dass keine wassergefährdenden Stoffe über den Abscheider in den Boden gelangen. Die Vorgehensweise ist wie folgt: Fällt die erste Begutachtung des geleerten, gereinigten und abgedichteten Abscheiders positiv aus, wird die Anlage stufenweise mit Wasser gefüllt. Dafür kommen eigene Tankfahrzeuge zum Einsatz, die auch für große Anlagen mit über 10 Kubikmetern ausreichend Wasser bereitstellen können. Nach einer gewissen Stabilisierungszeit misst der fachkundige Prüfer das Absinken des Wasserspiegels präzise mit geeigneter Messtechnik anhand mehrerer Einzelwerte. Die Dichtheitsprüfung gilt als bestanden, wenn der Abscheider nur so wenig Wasser verliert, dass die gemäß DIN-Vorgaben erlaubten Nachfüllmengen im Behälter- und Schachtsbereich nicht überschritten werden. Das Prüfergebnis wird anschließend in einem Bericht dokumentiert.
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Vorteile einer Generalinspektion mit REMONDIS AS‐CONTROL
Die fachkundigen Prüferinnen und Prüfer sind zur Generalinspektion in allen Bundesländern zugelassen.
Druck- oder Wasserprüfungen (bei Bedarf auch mit Kamerasonde) liefern genaue Ergebnisse.
Abscheider aller Art und Größe können geprüft und bei Bedarf saniert werden. Dazugehörige Rohre und Verbindungen sind ebenfalls Teil der Prüfung.
Treten Schäden an der Abscheideranlage zutage, unterstützt das Team mit einem Konzept zur Mängelbeseitigung und Handlungsempfehlungen.
Von der Entsorgung über die Prüfung bis hin zur Sanierung können alle Leistungen übernommen werden.
REMONDIS AS‐CONTROL ist ein Fachbetrieb nach AwSV und arbeitet gemäß samtlicher gültiger Technischer Regeln und DIN-Normen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Generalinspektion von Abscheideranlagen
Eine Generalinspektion ist ein komplexer Vorgang, zu dem immer wieder Fragen auftauchen. REMONDIS AS‐CONTROL gibt Antworten auf die wichtigsten davon:
Die Generalinspektion muss alle fünf Jahre durchgeführt werden. In manchen Bundesländern gelten jedoch gesonderte Regelungen.
Die Generalinspektion ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass sich der Abscheider in ordnungsgemäßem Zustand befindet und sachgemäß betrieben wird. Fette und Säuren greifen auch bei regelmäßiger Leerung und Reinigung die Innenbeschichtung des Abscheiders an. Empfindliche Stellen wie Fugen, Zuläufe, Rohre und Deckel müssen daher in festen Intervallen auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Denn nur ein sicherer und funktionierender Fettabscheider schützt die Kanalisation und die Umwelt effektiv vor gefährlichen Verschmutzungen.
Ja, der Ölabscheider muss vor einer Generalinspektion vollständig geleert und gereinigt sein. REMONDIS AS‐CONTROL bietet die Leerung und Reinigung gemeinsam mit der anschließenden Generalinspektion in einem Servicepaket an.
Die Abscheiderwartung meint die bei Ölabscheidern bzw. Leichtflüssigkeitsabscheidern halbjährlichen und bei Fettabscheidern jährlichen Wartungsarbeiten. Dabei prüft ein Sachkundiger, ob Schäden an der Anlage vorhanden sind. Außerdem werden der Schlammfang und die Fett- bzw. Ölschichtdicke geprüft und die Entnahmestellen gereinigt. Alle Tätigkeiten und Ergebnisse werden schließlich im Betriebstagebuch vermerkt. Die Generalinspektion ist eine deutlich umfangreichere Hauptprüfung, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Sie umfasst unter anderem eine Dichtheitsprüfung, die Bewertung des baulichen Zustands sowie die Überprüfung, ob die Abscheideranlage korrekt dimensioniert ist. Anschließend wird ein Prüfbericht mit einer Gesamtbewertung erstellt. Dieser Bericht muss fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
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