Ihr ungenutzter Abscheider verursacht Wartungs-, Entsorgungs- und Inspektionspflichten?
Stilllegung Ihres Öl- oder Fettabscheiders einfach und unverbindlich anfragen
Warum muss ein Öl- oder Fettabscheider stillgelegt werden?
Verschiedene Situationen können dazu führen, dass Abscheider stillgelegt werden müssen. REMONDIS AS‐CONTROL prüft jeden Fall individuell gemeinsam mit den Kunden vor Ort, um die ideale Lösung zu finden. Häufige Gründe für Außerbetriebnahmen sind:
Gastronomie-Schließung
Wenn ein Restaurant schließt und die Fläche zu einem Einzelhandelsgeschäft oder in Wohnraum umgewandelt wird, ist kein Fettabscheider mehr erforderlich. Die Anlage ist dann überflüssig und muss fachgerecht stillgelegt werden.
Umstellung auf ein alternatives System
Wechseln die Betreiber eines Fettabscheiders den Abscheidertyp, muss die alte bestehende Anlage stillgelegt werden. Eine Stilllegung dürfen nur AwSV-zertifizierte Fachbetriebe wie REMONDIS AS‐CONTROL durchführen.
Werkstattaufgabe
Wenn eine Kfz-Werkstatt ihr Geschäft aufgibt oder Hallen und Garagen umgenutzt werden, finden keine Fahrzeugwäschen oder -aufbereitungen mehr statt. Die Ölabscheideranlage wird dann nicht mehr benötigt, muss versiegelt und bei der zuständigen Behörde abgemeldet werden.
Bauliche Gründe
Gibt der Boden um ältere Abscheideranlagen nach, sodass die Statik und somit eine dichte Anlage nicht mehr gewährleistet werden können, ist unter Umständen eine Stilllegung oder ein Rückbau des Abscheiders notwendig.
Typischer Ablauf einer Abscheider-Stilllegung
Wird der Abscheider nicht mehr benötigt, müssen die Anlagenbetreiber sicherstellen und der zuständigen Behörde nachweisen, dass er fachgerecht stillgelegt worden ist – und von diesem keinerlei Umwelt- oder Gewässergefährdung ausgehen kann. Als AwSV-zertifiziertes und erfahrenes Unternehmen übernimmt REMONDIS AS‐CONTROL die regelkonforme Stilllegung – einschließlich aller erforderlichen Arbeitsschritte, die dafür notwendig sind:
In manchen Bundesländern und Kommunen muss die zuständige Behörde – z.B. die untere Wasserbehörde – vorab über die Stilllegung oder den Rückbau informiert werden.
Der Abscheider wird mithilfe eines Saug-Druck-Tankfahrzeugs entleert und gereinigt. Die Abscheiderinhalte werden anschließend fachgerecht in Spezialanlagen entsorgt.
Ein Fachkundiger aus dem REMONDIS AS‐CONTROL-Team überprüft den Abscheider auf Mängel, Schäden oder Leckagen und kontrolliert, ob er zuvor ordnungsgemäß gereinigt wurde.
Da die Anlage nicht weiter genutzt werden darf, muss der Zugang zum Kanalnetz unterbrochen und Bauteile wie Warnanlagen entfernt werden. Der Deckel wird fachgerecht verplombt.
Zur Sicherstellung ihrer Standfestigkeit wird die Abscheideranlage mithilfe geeigneter Füllstoffe – beispielsweise Sand und/oder Kies – verfüllt. Bei einem vollständigen Rückbau entfernt das Team die gesamte Anlage aus dem Erdreich und verfüllt die Grube.
Die sach- und fachgerechte Stilllegung wird in einer vorlagefähigen Stilllegungsbescheinigung dokumentiert.
REMONDIS AS‐CONTROL ist auf den Rückbau und die Stilllegung von Abscheideranlagen, egal ob Ölabscheider oder Fettabscheider, spezialisiert. Jetzt Anfrage stellen
Regelkonforme Stilllegung von Abscheideranlagen
REMONDIS AS-CONTROL legt bei jedem Abscheider-Auftrag großen Wert auf eine fundierte Beratung und Aufklärung über alle notwendigen Maßnahmen und Schritte. Das Prüf-, Sanierungs- und Stilllegungsteam informiert auf Wunsch ausführlich zu den geltenden Gesetzen, Normen sowie den behördlichen Vorgaben, die von Bundesland zu Bundesland oder von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können. Eine fachkundige Stilllegung oder der Rückbau einer Abscheideranlage schließt folgende Punkte mit ein:
Eine vollständige Dokumentation aller notwendigen Prüfungen und Belege, die im Rahmen einer Abscheiderstilllegung anfallen,
die direkte und fristgerechte Kommunikation mit der jeweils zuständigen Behörde sowie
die abfallrechtlich korrekte Verwertung und Entsorgung der entnommenen Abscheiderinhalte.
Spätestens innerhalb von 4 Wochen muss die Stilllegung einer Abscheideranlage bei der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Rückbau und Stilllegung von Öl- und Fettabscheidern
Wenn ein Öl- oder Fettabscheider stillgelegt werden muss oder sogar ein vollständiger Rückbau erforderlich ist, haben die Betreiber viele Fragen. Die wichtigsten davon beantwortet REMONDIS AS‐CONTROL hier:
Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigsten Gründe sind das Ende eines Betriebs (zum Beispiel aus den Bereichen Gastronomie, Werkstatt oder Tankstelle), die Umnutzung der Geländefläche, die Umstellung auf ein alternatives Abscheidersystem oder eine geplante, längerfristige Betriebspause.
vollständigem Rückbau eines Ölabscheiders oder Fettabscheiders?
Bei einer Stilllegung wird die Abscheideranlage außer Betrieb genommen, Einbauteile werden demontiert und der Baukörper mit geeigneten Materialien wie Sand oder Kies verfüllt.
Bei einer vorübergehenden Außerbetriebnahme bleibt die Anlage bestehen, Zu- und Ablauf werden verschlossen bzw. umgeleitet und etwaige Pumpen deaktiviert. Nutzende der Anlage werden über die vorübergehende Außerbetriebnahme informiert. Sie müssen bestätigen, dass das Gelände nicht mehr für Arbeiten mit flüssigen ölhaltigen Abfällen genutzt wird.
Beim vollständigen Rückbau wird die gesamte Anlage mitsamt aller Rohrleitungen ausgekoffert und entsorgt. Hierfür sind größere Erdarbeiten notwendig. Reststoffe müssen entsprechend entsorgt und der Boden bzw. dessen Tragfähigkeit wiederhergestellt werden.
Egal ob Stilllegung, vorübergehende Außerbetriebnahme oder vollständiger Rückbau: In jedem Fall ist eine Anzeige an die zuständigen Behörden notwendig.
Nur Fachbetriebe, die nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) qualifiziert sind, dürfen Abscheider stilllegen. Bevor die eigentlichen Arbeiten beginnen, wird die Stilllegung des Ölabscheiders – auch als Leichtflüssigkeitsabscheider bezeichnet – mit der zuständigen Behörde abgestimmt.
Dann erfolgt die Entleerung und Reinigung des Abscheiders. Anschließend werden die Inhalte entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt. Danach prüft ein Fachkundiger die Anlage auf Schäden oder Undichtigkeiten. Je nachdem, ob die Anlage kurzfristig oder dauerhaft stillgelegt werden soll, wird sie leer belassen und von den Leitungen getrennt oder bei einer dauerhaften Stilllegung beispielsweise mit Kies befüllt. Im letzten Schritt stellen die Fachkundigen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entleerung, Entsorgung und Stilllegung aus. Diese muss der zuständigen Behörde übermittelt werden.
Ja, das ist möglich – jedoch nur bei vorübergehend stillgelegten Abscheidern ohne Füllmaterial. Hier gelten allerdings besondere Regeln: Um einen Abscheider wieder in Betrieb nehmen zu dürfen, muss zunächst eine Generalinspektion inklusive Dichtheitsprüfung durch Fachkundige und / oder Sachverständige erfolgen. Anschließend erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde mit sämtlichen Nachweisen, Zulassungen und Prüfberichten. Nur bei einer ordnungsgemäßen Reaktivierung kann der Betrieb wieder aufgenommen werden.
genehmigt werden?
Ja, die Stilllegung oder der Rückbau einer Abscheideranlage muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Je nach individueller Entwässerungssituation ist unter Umständen auch eine Genehmigung erforderlich:
Eine Stilllegung bedarf keiner Genehmigung, muss jedoch innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Arbeiten bei der Behörde angezeigt werden.
Für den Rückbau einer Abscheideranlage können aufgrund der umfangreichen Erdarbeiten Genehmigungen der örtlichen Bauämter und / oder der zuständigen Wasserbehörden nötig sein. In vielen Fällen reicht aber eine formlose Anzeige aus.
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