Sie haben weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gern
„Derzeit realisieren wir zahlreiche Ersatzneubauten für Anlagen, die in den 1990er und frühen 2000er Jahren errichtet wurden. Die damals verwendeten Materialien lassen mit der Zeit keine wirtschaftlich tragbaren Reparaturen mehr zu, sodass ein Neubau die sinnvollste Lösung sein kann.”
Thomas, Projektmanager REMONDIS AS-CONTROL
Vorteile eines Abscheiderneubaus mit REMONDIS AS‐CONTROL
Fachkundiger Service: Die Mitarbeiter begleiten jeden Kunden individuell von der Abscheiderplanung über die Generalinspektion bis hin zur finalen Inbetriebnahme.
Geprüfte Sicherheit: Als AwSV-zertifizierter Fachbetrieb garantiert REMONDIS AS‐CONTROL Abscheider-Neubauten, die allen DIN und ENVorgaben entsprechen.
Baukompetenz inklusive: REMONDIS AS‐CONTROL bringt umfassendes Know-how im Tiefbau mit und sorgt für den fachgerechten Anschluss von Abscheideranlagen aller Art.
Behördenmanagement: Das Team kümmert sich um die komplette Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und unterstützt bei Kommunikation und Genehmigungen.
Neubau oder doch nochmal reparieren?
Wir beraten Sie gern persönlich.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Die 10 häufigsten Gründe für eine neue Abscheideranlage Starker
Starker Verschleiß und veraltete Technik von Öl- und Fettabscheidern können Betriebsabläufe empfindlich stören. Ein Neubau kann eine sichere und kosteneffiziente Lösung sein.
Bei der Neueröffnung oder dem Bau eines Betriebs ist die Installation eines passenden Fett- oder Ölabscheiders erforderlich. Das Gleiche gilt bei Neuausweisung und Nutzungsänderung der Gewerbefläche.
Wenn größere Schäden und Mängel bei regelmäßigen Kontrollen, Reinigungen und Generalinspektionen entdeckt werden, ist ein neuer Abscheider oft die wirtschaftlichere Alternative zur Reparatur.
Tiefe Risse und Ausbrüche im Beton, durch die Abscheiderinhalte ins Erdreich gelangen können, gehören zu den häufigsten schweren Schäden bei alten Anlagen.
Für viele veraltete Abscheideranlagen stellen die Hersteller keine Ersatzteile mehr bereit. Wenn dann Teile kaputt gehen und getauscht werden müssen, kann ein Ersatzneubau erforderlich sein.
Wenn sich der Betrieb vergrößert, etwa durch eine größere Küche im Restaurant oder eine erweiterte Waschstraße, sind die bisherigen Abscheider-Nenngrößen nicht mehr ausreichend. Die DIN-Normen definieren die gesetzlich vorgeschriebenen Größen und machen einen Neubau der Abscheideranlage erforderlich.
In einigen Fällen muss eine Hebeanlage nachgerüstet werden, um den kommunalen Standards zu entsprechen. Auch dann ist ein Neubau oft sinnvoll.
Bei der Neueröffnung oder dem Bau eines Betriebs ist die Installation eines passenden Fett- oder Ölabscheiders erforderlich. Das Gleiche gilt bei Neuausweisung und Nutzungsänderung der Gewerbefläche.
Manche Betreiber möchten auf einen anderen Abscheider-Typ umstellen, zum Beispiel von einem Beton-Abscheider auf einen robusteren aus Kunststoff – und entscheiden sich dann für einen vollständigen Neubau.
Stellt das kommunale Klärwerk fest, dass die eigene Abscheideranlage für erhöhte Öl- und Fettbelastungen verantwortlich ist, kann der Betrieb zum Neubau behördlich verpflichtet werden.
Viele Hotels, Restaurants und auch andere Betriebe streben eine Nachhaltigkeitszertifizierung wie die DIN EN ISO 14001 an. In den meisten Fällen müssen dafür Abscheideranlagen erneuert werden.
Leichtflüssigkeitsabscheider müssen mit einer Warneinrichtung ausgestattet sein. Diese löst spätestens dann Alarm aus, wenn 80 Prozent der maximalen Speichermenge für mineralische Öle erreicht sind.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Neubau von Abscheideranlagen
Wird ein Abscheider im Betrieb benötigt oder muss ein veralteter Abscheider erneuert werden, haben viele Betreiberinnen und Betreiber Fragen zum Bau. REMONDIS AS‐CONTROL beantwortet die meistgestellten davon:
Ein Abscheider filtert pflanzliche und tierische Fette aus dem Abwasser – beispielsweise von Restaurants, Bäckereien, Kantinen oder Schlachtbetrieben. So wird verhindert, dass sich Fette in der Kanalisation ablagern und schwere Schäden verursachen. Gleichzeitig gelangen so auch keine schädlichen Stoffe ins Wasser und in die Umwelt. Deshalb sind Fettabscheider gesetzlich vorgeschrieben.
Nein, meistens nicht. Es kommt ganz auf die Gegebenheiten vor Ort an: Während manche kleinere Küchenbetriebe auf Fettabscheider setzen, die im Küchenbereich verbaut sind, ist bei größeren Küchen und Gastronomiebetrieben ein erdverbauter Abscheider außerhalb der Betriebsräume vorgeschrieben. Welche Art von Abscheider infrage kommt, ist in der DIN 4040-100 festgelegt.
Die Größe eines Ölabscheiders wird nach klar definierten Vorgaben berechnet. Maßgeblich sind vor allem die Betriebsgröße, die angeschlossene Fläche, die zu erwartende Wassermenge sowie die Niederschlagsmenge. Aus diesen Daten wird die sogenannte Nenngröße (NG) ermittelt. Sie gibt die Leistungsfähigkeit des Abscheiders an und ist in den DIN-Normen EN 858 und 1999-100 geregelt.
Nein, ein Abscheider ist für die meisten Betriebe eine einmalige Anschaffung. Wenn die Anlage regelmäßig gereinigt wird und auch die gesetzlichen Intervalle für Kontrolle, Wartung und Generalinspektion eingehalten werden, funktioniert ein Abscheider meist über Jahrzehnte reibungslos.
Ein neuer Abscheider darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn nach dem Einbau und zugehörigen Bauarbeiten eine Generalinspektion durch einen fachkundigen Prüfer vorgenommen wurde.
In Deutschland gelten für Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider vor allem das Wasserhaushaltsgesetz, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), kommunale Entwässerungssatzungen sowie die DIN-Normen DIN EN 858-1, DIN EN 858-2, DIN EN 1825-1, DIN EN 1825-2, DIN 4040-100 und DIN 1999-100. Darüber hinaus sind unter Umständen auch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) 781, TRwS 781-2 und TRwS 786 bindend.